Förderungen für Wärmepumpen in Österreich 2023

Wie viel Förderung erhalten Sie für Ihre Wärmepumpe?

Bei der Entscheidung für ein neues Heizsystem spielt natürlich die Frage rund um die Kosten und potentielle Fördermöglichkeiten eine zentrale Rolle. Der Einbau klimafreundlicher Heizsysteme wird in Österreich aktuell attraktiv von Bund und Ländern gefördert

Wer überlegt, eine Wärmepumpe einzubauen, um damit auf eine umweltfreundliche Art zu Heizen, profitiert von diesen Fördermöglichkeiten und kann Tausende Euro sparen. Je nach Bundesland werden Wärmepumpen mit bis zu 19.400 € gestützt

Übersicht Förderungen Österreich 2023

Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe denken. 

 

Umstellung von Gasheizung auf GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe



Umstieg von Ölheizung auf GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe

Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas"

Die Förderhöhe beträgt beim Heizungstausch bis zu 7.500 € - max. 50% der Investitionskosten. Gefördert werden Tätigkeiten, die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2023 geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 eingebracht werden.

Förderkriterien

Die GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe erfüllt alle technischen Kriterien, die vom Bund an eine solche gestellt werden, um gefördert zu werden. Jedoch ist Folgendes zu beachten; 

max. Vorlauftemperatur von 40°C

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Jetzt: Zusätzlicher "Raus aus Gas"-Bonus

Seit Herbst des Vorjahres gibt es außerdem einen zusätzlichen Bundes-Bonus in Höhe von 2.000 € für den Austausch einer Gasheizung. Damit steigt die Bundesförderung auf bis zu  9.500 € (solange diese die Grenze der max. 50% förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigt).

Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Informationsblatt "Raus aus Öl und Gas":

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Förderflyer der Bundesländer

"Sauber Heizen für Alle": bis zu 100% Förderung für Private

Mit der "Sauber Heizen für Alle"-Kampagne wurde ein Förderprogramm geschaffen, das insbesondere einkommensschwachen Haushalten den Umstieg auf eine neue, klimafreundliche Heizung ermöglichen soll. Hier werden bis zu 100 % der Investitionskosten gefördert und so der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen unterstützt. 

Details zur Sauber Heizen für Alle-Kampagne

 

Alles, was Sie über die Förderung wissen sollten:

 

Unterstützt werden einkommensschwache private Haushalte in Österreich. Je nach Einkommenshöhe erfolgt eine Einteilung in Einkommensdezile. Haushalte, die in die untersten beiden Dezile fallen, erhalten zusätzlich zu den Förderungen von Bund und Ländern einen Zuschuss.

Gebäudeeigentümer:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern mit Hauptwohnsitz am Ort des Heizungstausches sind zur Antragstellung berechtigt

Gefördert wird der Tausch einer fossilen Heizung auf eine nachhaltige und klimafreundliche Alternative. Der Einbau der neuen Anlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Die Obergrenze der Fördersumme liegt bei maximal 22.188 € beim Umstieg auf eine Wärmepumpe.

1. Check: Bekomme ich den Förderzuschuss?

Zu Beginn ist festzustellen, ob Sie in die untersten beiden Einkommensdezile fallen und somit einen Förderzuschuss erhalten.

2. Registrierung

Wenn Sie glauben für den Förderzuschuss in Frage zu kommen, können Sie sich unter www.sauber-heizen.at registrieren. Seit 03.01.2023 ist die Registrierung möglich, jedoch nur solange Budgetmittel vorhanden sind. Spätestens am 31.12.2023 endet die Frist.

3. Durchführung einer Energieberatung

Nach der Prüfung Ihrer angegeben Daten erhalten Sie von der Landesförderungsstelle in Ihrem Bundesland eine Energieberatung (Erstberatung, Angebotseinholung, Antragsstellung zur Förderung).

4. Umsetzung des Heizungstausches

Im Zeitraum von 12 Monaten nach der Antragsstellung muss der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Installation der neuen Heizung durch einen Fachbetrieb/Installateur erfolgen.

5. Auszahlung

Nach der Umsetzung des Heizungstausches und der Rechnungslegung des Installateurs kann die Einreichung der Dokumente erfolgen. Nach der Prüfung erhalten Sie die Bundesförderung von der KPC und die Landesförderungen + Zuschuss von Ihrer Landesförderungsstelle.

 



In 3 Schritten zur Förderung

1. Beratung & Registrierung

Ist Ihre Heizungsplanung und Energieberatung soweit abgeschlossen, registrieren Sie sich für die Bundesförderung

Aktuelle Befristung des Förderprogramms: 31.12.2024.

2. Heizungstausch

Nach Antragstellung haben Sie 12 Monate Zeit, um die alte Heizung abzubauen (und zu entsorgen) sowie die neue Heizung zu installieren und durch einen ÖkoFEN Servicetechniker in Betrieb nehmen zu lassen. 

3. Antragstellung

Ist der Heizungstausch absolviert und die Rechnung beglichen, reichen Sie alle notwendigen Dokumente ein.

Nach Überprüfung und bei positivem Bescheid wird Ihnen die entsprechende Fördersumme ausbezahlt. 

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Landesförderungen Österreich

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:

Förderungen für Wohngebäude

Luftwärmepumpe
Erneuerung der Heizanlage wird mit max. 50 % der Netto-Investitionskosten gefördert. Max. Förderbetrag bei Wärmepumpen:
 1.700 € bei Austausch eines fossilen Heizsystems (100 €/kW Nennwärmleistung)

1.000 € Zuschlag Tankentsorgungsbonus für fachgerechte Entsorgung des Tanks

 

Fördervoraussetzungen

Kriterien der Bundesförderung

Zusätzlich:

 Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C)

 Smart Grid Ready Zertifikat

Installation eines Wärmemengenzähler (zur Berechnung der JAZ)

Spezifische Schallimmission (Lr,spez) muss unter 35 dB an der Grundgrenze des Nachbargrundstücks sein

Kombination mit PV (mind. 3 kWp), Solar (mind. 4 m²) oder 10 Jahre Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern verwenden

 

Neubau

Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert. 

Wappen Niederösterreich

Luftwärmepumpen
Der Austausche von Öl- oder Gaskesseln bzw. einer Gastherme durch eine Wärmepumpe wird mit 20% der Investitionskoste gefördert. Max. wird eine Förderung von bis zu 3.000 € vergeben.

Fördervoraussetzungen

 Kriterien der Bundesförderung

Neubau

Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert. 

Wappen Salzburg

Luftwärmepumpen

Luftwärmepumpen werden vom Land Salzburg im Rahmen der Sanierungsförderung gefördert.
Es werden 15%, 20% oder 30% der förderbaren Sanierungskosten gefördert. Für den Heizungstausch werden maximale Gesamtkosten von 30.000€ angenommen.

Fördervoraussetzungen

 Kriterien der Bundesförderung

Neubau

Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert. 

Wappen Kärnten

Luftwärmepumpen
In der Sanierung wird die Umstellung auf Luftwärmepumpen mit 35 % der Investitionskosten bzw. mit max. 6.000 € je Wohnung gefördert.

Hinweis: In der Sanierung mit Heizkörper besteht die Möglichkeit, dass man die Förderkriterien nicht erfüllen kann (Bei vorhandenen Heizkörpern ist ein Nachweis einer Heizlastberechnung durch den Installateur notwendig) .

Fördervoraussetzungen

 Kriterien der Bundesförderung

zusätzlich

EU-Ecolabel

Neubau

Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert. 

Häuselbauerbonus

Förderungskredit/Annuitätenzuschuss

Fördervoraussetzungen

max. Vorlauftemperatur von 35° C

Wappen Tirol

Wärmepumpen

Förderung durch Wohnbauförderung

- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Kredits
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Gesamtbaukosten
- Klimafreundliches Heizen: Bonusbetrag von 3.000 € bei Austausch alter Heizungsanlagen auf fossiler Brennstoffbasis (Öl, Gas u. Kohle)

Fördervoraussetzungen

 Kriterien der Bundesförderung

zusätzlich

EU-Ecolabel

 

Wappen Wien

Wärmepumpen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35% der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 12.250 €.

Fördervoraussetzungen

 Kriterien der Bundesförderung

zusätzlich

EU-Ecolabel

Kombination mit PV (mind. 1kWp) oder Solar (mind. 5m²) + Pufferspeicher (mind. 300l)

Baubewilligung des Gebäudes muss mehr als 20 Jahre zurückliegen

Wappen Burgenland

Wärmepumpen
Sonderförderaktion 2023: Beim Tausch der fossilen Heizung werden 30% der Investitionskosten gefördert, max. jedoch 3.500 €.
Zusätzlich zu diesem Förderbetrag gibt es noch Bonusbeträge:
+ 500 € bei Errichtung einer PV
+ 200 € bei Errichtung einer Solaranlage
+ 500 € bei Umstellung auf ein neues Niedertemperatursystem.

 Fördervoraussetzungen

 Kriterien der Bundesförderung

Neubauförderung

Im Neubau gibt es für Luftwärmepumpen eine Förderung in der Höhe von max. 2.600 €. Dieser Betrag setzt sich aus der Basisförderung von 1.800 € und Zuschlägen zusammen.

Wappen Vorarlberg

Wärmepumpen
Die Basisförderung beträgt: 2.000 €
Für den Austausch von fossilen Heizsystemen (Öl, Gas und Elektrodirektheizung) wird noch ein zusätzlicher Bonus von weiteren 2.000 € gewährt.

Fördervoraussetzungen

 Kriterien der Bundesförderung

zusätzlich

Installation eines Wärmemengenzählers (zur Berechnung der JAZ)

Schallleistungspegel (Lwa) von max. 55dB

 Baurechtliche Bewilligung

Luftwärmepumpen

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Anlage (Kohle, Koks, Erdöl, Erdgas, Flüssiggas sowie Stromheizungen) auf eine Luftwärmepumpe mit 30% der förderbaren Investitionskosten, jedoch maximal 1.000 €. Bei der gleichzeitigen Errichtung einer PV Anlage bekommt man einen Zuschlag von 500€.

Fördervoraussetzungen

 Kriterien der Bundesförderung

zusätzlich

EU-Ecolabel 

Neubau

Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert.

 

Weitere Fördermöglichkeiten:

Im Zuge einer Wohnhaussanierung kann auch die Heizung mit gefördert werden.

Je nach Umfang der Sanierung (kleine Sanierung oder umfassende energetische Sanierung) gibt es eine Direktförderung von 15 bzw. 30 %.

 

Kleine Sanierung

Es müssen mindestens 2 Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Förderung ist mit 15% der Investitionskosten begrenzt. Maximale förderbare Investitionssumme für Wohnung/EFH ist 30.000 € zzgl. 5.000 € pro Ökopunkt. Für die Heizungsumstellung gibt es 1 Ökopunkt.

Rechenbeispiel

Dämmung der obersten Geschossdecke + Heizungstausch:
35.000€ *15 % = 5.250 € Förderung

Weitere Informationen in der Richtlinie "kleinen Sanierung" (https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12840227/165390930/).

 

Umfassende energetische Sanierung

Es müssen mindestens 3 Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Die Fördersumme ist mit 30% der Investitionskosten begrenzt.

Weitere Informationen in der Richtlinie "umfassende energetische Sanierung" (https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12840231/165390951/).

Fragen rund um mögliche Förderungen

Welche Heizungsanlagen werden bei Neubauten gefördert?

Förderungen können - je nach Bundesländern und Regionen - stark variieren. Grundsätzlich wird der Einsatz energieeffizienter und umweltfreundlicher Technologien unterstützt und entsprechend gefördert. So werden oftmals erneuerbare Energien (Solarenergie, Biomasse, Wärmepumpen), Niedrig-Emissions-Technologien (z.B. Brennwertkessel), energieeffiziente Systeme oder auch kombinierte Systeme gefördert. 

Gibt es regionale Förderungen für den Heizungstausch?

Abhängig vom Bundesland und mitunter auch von der Gemeinde, in dem/r Sie wohnen, winken zusätzliche Förderungen. Auch diese sind mitunter an bestimmte Kriterien gebunden. 

Muss die Heizung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann?

Ja. Damit Bundes- sowie die jeweilige Landesförderung zum Tragen kommen, gibt es unterschiedliche Kriterien, welche das Gerät erfüllen muss. Sofern diese erfüllt werden, genehmigt der Bund eine pauschale Förderung in Höhe von 7.500 € und für Gastauscher einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 2.000 €.

Wie hoch ist die Förderung für Neubauten?

Wenn Sie Fragen zu Förderungen im Neubau haben, wenden Sie sich bitte an Ihre:n ÖkoFEN Ansprechpartner:in. 

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*Annahme: Bei der Berechnung der Förderhöhe gehen wir von Gesamtinvestitionskosten eines Maximalbetrags von ca. € 34.000 aus. Alle Angaben ohne Gewähr.